Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Cham ab 17.03.2017 aufgehoben!
Entsprechend dem anhängenden Amtsblatt ist die Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Cham mit Wirkung vom 17.03.2017 aufgehoben!
Entsprechend dem anhängenden Amtsblatt ist die Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Cham mit Wirkung vom 17.03.2017 aufgehoben!