Willkommen auf der Homepage des Luftkurorts Markt Falkenstein!

Der Luftkurort Markt Falkenstein ist ein aktiver und attraktiver Ort im Vorderen Bayerischen Wald. In Falkenstein finden Sie all die Einrichtungen, die einen Ort für Einheimsche und Urlauber lebens- und liebenswert machen. Eine gut ausgebaute Infrastruktur mit Allgemeinärzten, Zahnärzten, einer Apotheke, Lebensmittelmärkte, Kindergarten, Kindertagesstätte, Grund- und Mittelschule sowie einer gute Anbindung zu den Realschulen und Gymnasien in Roding und Cham.
Im Sommer bietet ein beheiztes Freibad mit Breitwellenrutsche den Urlaubern und Einheimischen Erholung und Freizeitspass, im Winter der Skilift und die gespurten Loipen. Eine Vielzahl markierter Wanderwege ergänzt das Angebot. Auch das leibliche Wohl braucht in Falkenstein nicht zu kurz kommen. Ein breites gastronomisches Angebot vom Biergarten bis zur Burggaststätte mit historischem Ambiente erwartet die Gäste. Aktive Vereine bilden das Rückgrat der Gemeinschaft und prägen das öffentliche Leben mit ihren zahlreichen Angeboten von sportlich bis kulturell.

Hier auf der Startseite finden sie aktuelle Informationen und Nachrichten aus dem Luftkurort Markt Falkenstein:

 

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Stellenanzeige (24.03.2023)

Die Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein bietet zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stellen an:

  • Eine/n Liegenschaftsverwalter/in (m/w/d) für die Kämmerei (Vollzeit)
  • Eine Büro-/Verwaltungsfachkraft (m/w/d) für die Finanzverwaltung (mind. 20 Wo.Std.)
  • Eine Fachkraft für das Tourismusbüro (m/w/d) (ca. 20 Wo.Std.)

Die Vergütung richtet sich jeweils nach den Vorschriften des TVöD.

Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen reichen Sie bitte per E-Mai an personalstelle@vg-falkenstein.de (nur im PDF-Format bis max. 10 MB) oder schriftlich umgehend,

spätestens bis 17.04.2023

bei der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein, Marktplatz 1, 93167 Falkenstein, ein.

Für Rückfragen stehen Ihnen Gemeinschaftsvorsitzende Bürgermeisterin Heike Fries,
Tel. 09462/9422-35 und Geschäftsleiter Stefan Jobst, Tel. 09462/9422-36 zur Verfügung. 

Sitzungsbekanntmachung (24.03.2023)

Am Freitag, 31.03.2023 findet um 15.30 Uhr die 15. Sitzung des Bauausschusses Falkenstein statt.

Sitzungstermine 2023 (24.03.2023)

 Sitzungstermine des Marktgemeinderates Falkenstein im Jahr 2023:

  • Donnerstag, 22.06.2023
  • Donnerstag, 27.07.2023
  • im August voraussichtlich keine Sitzung
  • Donnerstag, 21.09.2023
  • Donnerstag, 12.10.2023
  • Donnerstag, 09.11.2023
  • Donnerstag, 07.12.2023

Stand 23.03.2023

Bekanntmachung (21.03.2023)

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Pfarrergwendfeld“ in Arrach  im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

a)  Bekanntgabe des Änderungsbeschlusses  (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
b)  Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung  (§ 3 Abs. 2 BauGB)
 

Der Marktgemeinderat Falkenstein hat in der Sitzung vom 16.02.2023 beschlossen, den Bebauungsplan für das Gebiet  „Pfarrergwendfeld“  in Arrach im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern.

Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 16.02.2023 wurde vom Marktgemeinderat in der Sitzung am 16.02.2023 gebilligt.

Gemäß § 13a Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben oder wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Beteiligung erfolgt im Zuge einer öffentlichen Auslegung.

Die Planunterlagen (Bebauungsplan-Änderungsentwurf mit Begründung) liegen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 29. März 2023  bis  2. Mai 2023 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Falkenstein, Marktplatz 1, Zimmer 11 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus und können dort von jedermann eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Innerhalb der Auslegungsfrist können zur Planung Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden

 

Derzeit telefoniert wieder eine Firma aus Stuttgart die Gewerbebetriebe ab bzgl. einem Inserat in einer Infobroschüre.
Der Markt Falkenstein hat KEINE Infobroschüre in Auftrag gegeben!

Ab Mittwoch, den 22. März 2023 beginnt der gemeindliche Bauhof mit der Frühjahrskehrung der öffentlichen Straßen und Plätze.

Die angrenzenden Grundstückseigentümer bzw. Anwohner werden gebeten, die Gehwege und Bürgersteige entlang ihrer Grundstücke rechtzeitig vorher abzukehren, damit der Streusplitt und der Straßenschmutz von der Kehrmaschine aufgenommen werden kann.

Um eine ordnungsgemäße und durchgehende Straßenkehrung zu ermöglichen wird außerdem gebeten, keine Fahrzeuge auf den Straßen abzustellen, damit die Kehrmaschine unge-hindert durchfahren kann.

Sofern Äste und Sträucher in die Gehwege ragen, werden die Grundstücksbesitzer gebeten, diese zurückzuschneiden.

Bekanntmachung (14.03.2023)

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Spielothek Birnerstraße 1“ in Falkenstein

a) Bekanntgabe des Änderungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
b) Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Der Marktgemeinderat Falkenstein hat in der Sitzung vom 15.12.2022 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Gebiet mit der Bezeichnung „Spielothek Birnerstraße 1“ in Falkenstein zu ändern.

 

Auch dieses Jahr wieder gibt es ein interessantes Oster-Ferienprogramm für Kinder!

Geschulte Interviewerinnen und Interviewer des Bayerischen Landesamts für Statistik bitten Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung und Mitarbeit bei der Erhebung

Seit 66 Jahren befragen geschulte Interviewerinnen und Interviewer der Statistischen Ämter im gesamten Bundesgebiet jährlich etwa ein Prozent der Bevölkerung. Dahinter verbirgt sich der so genannte Mikrozensus. Das ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Sie liefert sehr wichtige Erkenntnisse für bedarfsgerechte Planungen und Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen. Auch für die Wissenschaft ist die Erhebung eine bedeutsame Datenquelle.

Nach Angaben des Fachteams im Bayerischen Landesamts für Statistik in Fürth werden rund 60 000 Haushalte im Freistaat im Laufe des Jahres befragt werden. Die geschulten Interviewerinnen und Interviewern haben den Auftrag, Fragen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage zu stellen. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz eine Auskunftspflicht für die rund ein Prozent zufällig ausgewählten Haushalte Bayerns.

Die Befragungen zum Mikrozensus 2023 finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. Den ausgewählten Haushalten wird per Post vor der eigentlichen Befragung ein Brief vom Bayerischen Landesamt für Statistik zugesandt. Darin werden sie über ihre Teilnahme am Mikrozensus informiert, verbunden mit einem Terminvorschlag für ein telefonisches Interview.

Im Internet finden Sie die Daten bereits abgeschlossener Erhebungen unter: https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html

Stellenanzeige (02.03.2023)

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