Landespflegegeld Bayern
Wer bekommt das Landespflegegeld?
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher
- Hauptwohnsitz in Bayern im Zeitpunkt der Antragstellung
- Unabhängig davon, ob der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim untergebracht ist oder zuhause lebt und versorgt wird.
Hier gibt es weitere Informationen und die Anträge: