Bekanntmachung
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benützung des Freibades in Falkenstein (Freibad-Gebührensatzung) vom 14.04.2022
Der Marktgemeinderat Falkenstein hat in seiner Sitzung am 07.04.2022 aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert mit Gesetz vom 10.12.2021 (GVBl. S. 638), eine Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benützung des Freibades in Falkenstein (Freibad-Gebührensatzung) beschlossen. Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für das Freibad Falkenstein vom 24.03.2017, zuletzt geändert mit Satzung vom 31.05.2021, außer Kraft.
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benützung des Freibades in Falkenstein (Freibad-Gebührensatzung) vom 14.04.2022 liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsge-meinschaft Falkenstein, Zi.Nr. 18, zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.