Frühjahrsreinigung der Straßen
Ab Mittwoch, den 22. März 2023 beginnt der gemeindliche Bauhof mit der Frühjahrskehrung der öffentlichen Straßen und Plätze.
Die angrenzenden Grundstückseigentümer bzw. Anwohner werden gebeten, die Gehwege und Bürgersteige entlang ihrer Grundstücke rechtzeitig vorher abzukehren, damit der Streusplitt und der Straßenschmutz von der Kehrmaschine aufgenommen werden kann.
Um eine ordnungsgemäße und durchgehende Straßenkehrung zu ermöglichen wird außerdem gebeten, keine Fahrzeuge auf den Straßen abzustellen, damit die Kehrmaschine unge-hindert durchfahren kann.
Sofern Äste und Sträucher in die Gehwege ragen, werden die Grundstücksbesitzer gebeten, diese zurückzuschneiden.