Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik-Anlage Arhalm“
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat Falkenstein hat in der Sitzung vom 10.11.2022 beschlossen, für das geplante Sondergebiet mit der Bezeichnung „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik-Anlage Arhalm“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB aufzustellen.
Der Bebauungsplanentwurf mit der Begründung in der Fassung vom 21.09.2023 wurde vom Marktgemeinderat in der Sitzung am 21.09.2023 gebilligt.
Die Planunterlagen (Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen) werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
16. November 2023 bis 18. Dezember 2023
im Internet veröffentlicht.
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